Baurechtliches

Bauansuchen, Bauanzeige, Baubewilligung

Bevor bauliche Maßnahmen in Angriff genommen werden, nehmen Sie bitte mit der Baubehörde unbedingt Kontakt auf. Sie erhalten von uns Auskunft darüber, ob Ihr geplantes Bauvorhaben z.B.: Neu-, Zu-, Umbau, Errichtung von Einfriedungen oder Stützmauern, Schwimmbäder, -teiche usw. entsprechend den Bestimmungen der Oö. Bauordnung anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig ist, bzw. welche Einreichunterlagen (Pläne, Skizzen, usw.) der Baubehörde vorzulegen sind. Erfragen Sie vor Beginn der Planungen, welche Abstandbestimmungen oder Sonderbestimungen auf Grund eines Bebauungsplanes einzuhalten sind und nehmen Sie Einsicht in den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan.

Bewilligungen nach dem Oö. Straßengesetz

Bauten und sonstige Anlagen (lebende Zäune, Hecken, Teiche) dürfen nach dem Oö. Straßengesetz innerhalb eines Bereichs von acht Metern neben dem Straßenrand nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung (Gemeinde, Straßenmeisterei) errichtet werden. Erfragen Sie im Gemeindeamt bereits vor Beginn der Planungen die erforderlichen Abstandsbestimmungen.

Neubau, Umbau, Einbau von Heizungsanlagen und Lagerräumen für Heizmaterial

Das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG) regelt u. a. den Neubau, Umbau sowie den Einbau von Heizungsanlagen. Je nach Leistung der Heizungsanlage sind die Baumaßnahmen bewilligungs- oder anzeigepflichtig. Die Vorlage von Abnahmebefunden, welche im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage von berechtigten Personen auszustellen sind, ist in diesem Gesetz geregelt.

Nehmen Sie bereits in der Planungsphase mit uns Kontakt auf!

Weiterführende Informationen finden Sie hier!  

 

Informationen

Betriebsanlagen-Coaching der Wirtschaftskammer 

Information zu Sondernutzungen an Landstraßen

Raumordnung