Gefährdung durch Sträucher und Bäume

Lichtraumprofil

Leider muss seitens der Gemeinde festgestellt werden, dass es immer wieder zu Verkehrsbehinderungen durch überhängende Äste und Sträucher kommt.

Gemäß § 91 StVO hat die Gemeinde die jeweiligen Grundeigentümer aufzufordern, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. Die Verpflichtung als Grundeigentümer, den Wildwuchs seiner Pflanzen im Rahmen zu halten, erstreckt sich nicht nur auf Nachbars Garten, sondern insbesondere auch auf alle Verkehrsflächen wie Gehwege, Straßen, etc. Sobald ein Fußgänger aufgrund von ausladenden Ästen auf die Fahrbahn ausweichen muss, besteht dringend Handlungsbedarf. An der Grundstücksgrenze gepflanzte Hecken entlang von Gehwegen sind saisonal zu schneiden.

Weiters muss die freie Sicht auf den Verkehr, Verkehrszeichen und sonstige Einrichtungen des Straßenverkehrs wie z.B. Verkehrssiegel oder Straßenlaternen gewährleistet sein. Bitte beachten Sie auch, dass kranke oder morsche Bäume zu sehr gefährlichen Situationen führen können. Besonders kranke Eschen und durch Sturm oder Schneedruck beschädigte Bäume sind laufend zu kontrollieren, damit Äste nicht auf die Straße fallen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!