Information zum topographischen Außendienst

Schriftzug "INFO", ein Männchen lehnt sich daran an

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, Sie über die bevorstehenden 
topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 
Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und 
Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet 
Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells 
(DLM) durch.
Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV 
mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. 
Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 
VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf 
errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, 
befahren dürfen („Legalservitut“).
Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt 
ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den 
Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.


Wir danken für Ihr Verständnis.