Der Sommer steht vor der Türe. Haben Sie an die Ausstellung oder Verlängerung des Reisepasses Ihres Kindes gedacht? Sie können bei uns am Gemeindeamt den Reisepass für Kinder unter 12 Jahren beantragen.
Der Reisepass für unter 2-Jährige ist 2 Jahre, ab dem 2. bis 12. Geburtstag 5 Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen, wenn erstmalig ein Reisepass ausgestellt wird:
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers / der Antragstellerin (Vater / Mutter)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
- Passbild des Kindes nicht älter als 6 Monate (Hochformat 35x45mm)
- ggf. zusätzliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen, wenn bereits ein Reisepass vorhanden ist:
- alter Reisepass des Kindes (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers / der Antragstellerin (Vater / Mutter)
- Passbild des Kindes nicht älter als 6 Monate (Hochformat 35x45mm)
- ggf. zusätzliche Unterlagen
Nachdem der Antrag bei uns am Gemeindeamt unterschrieben wurde, werden die Unterlagen an die BH Kirchdorf per Post gesendet. Nach Einzahlung der Reisepassgebühr wird der Antrag auf der BH bearbeitet und in der Regel binnen 5 Arbeitstagen mittels RSb-Brief an die angegebene Adresse zugestellt.
Gerne sind wir bei weiteren Fragen telefonisch unter 07587 / 8255 oder per Mail an buergerservice@nussbach.ooe.gv.at erreichbar.